Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.06.2005 - 1 WF 89/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1565 Abs 2 BGB
Härtefallscheidung bei Schwangerschaft der Ehefrau von einem anderen Mann - IWW
- Judicialis
BGB § 1565 II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1565 Abs. 2
Scheidung der Ehe vor dem Ende des Trennungsjahres bei Erwartung eines Kindes von einem anderen Mann - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erwartung eines Kindes von einem anderen Mann als Scheidungsgrund
- streifler.de (Kurzinformation)
Ehescheidung: Verzicht auf das Trennungsjahr bei Kind von einem anderen Mann
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die "Härtefallscheidung" bei Schwangerschaft der Ehefrau von einem anderen Partner, § 1565 II BGB
Verfahrensgang
- AG Seligenstadt, 04.04.2005 - 1 F 43/05
- OLG Frankfurt, 06.06.2005 - 1 WF 89/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 625
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 13.04.2000 - 20 WF 32/00
Begriff der Härte
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2005 - 1 WF 89/05
Der Senat teilt die Auffassung, dass allein dieser Umstand für den Ehemann eine Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB rechtfertigen kann (vergleiche auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, Seite 1417).